Ausbildung


Voraussetzungen:


Folgende Voraussetzungen musst du mitbringen:

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn & 17 Jahre bei Abschlussprüfung
  • Bei Minderjährigkeit: Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Medical LAPL: Bestätigung eines Fliegerarztes über die notwendige gesundheitliche Verfassung zur Steuerung von Luftsportgeräten

Die Erlaubnis als Ultraleichtflugzeugführer erhält man ab dem 17. Lebensjahr. Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb der Erlaubnis ist die Ausbildung zur Ausübung des Flugfunkdienstes. Wenn alle Prüfungen (Theorie, Praxis, Flugfunk) erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man den Luftfahrerschein als Luftsportgeräteführer (SPL Beiblatt F)


Erforderliche Unterlagen

Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Farbkopie des Personalausweises; beidseitig
  • Ausbildungsmeldung an den Deutschen Aero Club e.V. (Vordruck)
  • Aufnahmeantrag als Mitglied im AERO CLUB ARNSTADT e.V. (Vordruck)
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit; ausgestellt von einem Fliegerarzt

Die Vordrucke sind beim Ausbildungsleiter der Flugschule erhältlich und demnächst auch als Download verfügbar.

Vor Abarbeitung der leider notwendigen Bürokratie ist es sinnvoll, mit dem Ausbildungsleiter der Flugschule am Verkehrslandeplatz Arnstadt ein ausführliches Gespräch zu führen. Nachdem Sie sich entschlossen haben, das Fliegen zu erlernen und der erste Teil der Unterlagen vorliegt, kann mit der Ausbildung begonnen werden. Der Beginn der flugpraktischen Ausbildung setzt keinen Abschluss der theoretischen Ausbildung voraus. Die theoretische Ausbildung muss jedoch innerhalb 18 Monaten seit Beginn der praktischen Ausbildung abgeschlossen sein.


Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Stunden; sie erstreckt sich auf folgende Fachgebiete:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Unterweisung in Pyrotechnik

Die Theorie erfolgt individuell oder im Rahmen eines Lehrganges und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Flugausbildung erfolgt mit einem Fluglehrer auf einem doppelsitzigen Ultraleichtflugzeug und umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon müssen 5 Stunden allein geflogen werden. Inhaber einer Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler benötigen nur noch eine Einweisung auf aerodynamischen Ultraleichtflugzeugen ohne Mindestflugzeiten. Führer von schwerkraftgesteuerten UL´s benötigen 25 Flugstunden und Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern 10 Flugstunden fachliche Ausbildung.


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